Die Krankenversicherung für Hunde und Katzen –von OP- bis Vollschutz
Hunde zählen zu den liebsten vierbeinigen Begleitern des Menschen. Doch egal wie gut Ihr pelziger Freund es bei Ihnen zu Hause hat: Schutz vor Krankheiten oder Verletzungen gibt es leider nicht. Mit der Tierkrankenversicherung sorgen Sie allerdings dafür, dass hohe Tierarztkosten für Behandlungen und Operationen der Gesundheit Ihres Hundes nicht im Wege stehen. Konzentrieren Sie sich einzig auf das Wohl Ihres Lieblings!
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Freie Tierarzt- bzw. Klinikwahl
Natürlich können Sie frei entscheiden, welchen Tierarzt oder welche Klinik Sie mit Ihrem Hund aufsuchen – auch auf Reisen.
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Erstattung bis zum 4-fachen GOT-Satz
Wir erstatten bis zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) inklusive Notfallgebühr.
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Zahnbehandlungen auf Wunsch mitversichert
Wir kümmern uns um die Zahngesundheit Ihres Tieres und tragen mit dem Zahn-Schutz die Kosten für die Zahnbehandlung.
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Volle Kostenübernahme
In den Komfort und Premium-Tarifen übernehmen wir die Kosten für stationäre und ambulante Heilbehandlung in unbegrenzter Höhe.
Wählen Sie die Tierversicherung, die am besten zu Ihnen passt
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TierProtect OP
Kostenschutz bei Operationen
- Übernahme von OP-Kosten wegen einer Krankheit oder nach einem Unfall
- Nachsorgebehandlungen inklusive
- Kostenübernahme für Medikamente und Verbandmittel
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TierProtect
Umfassender Schutz für Ihr Tier
- Kostenerstattung für ambulante und stationäre Behandlungen – einschließlich notwendiger Operationen
- Immer mitversichert: Kosten für Vorsorgemaßnahmen
- Inklusive umfassender Serviceleistungen, zum Beispiel Online-Sprechstunde bei einem Tierarzt oder ein Treuebonus
Tierarztrechnungen können sich schnell summieren
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Kreuzbandriss
ca. 2.930 €
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Knochenbruch
ca. 3.380 €
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Augenuntersuchung
ca. 670 €
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Vergiftung
ca. 970 €
* Dargestellt sind ungefähre Kosten für Diagnosestellung, Heilbehandlung bzw. Operation und Nachbehandlung. Für die Berechnung wurde der 2-fache GOT-Satz herangezogen. Wir übernehmen keine Garantie für die hier genannten Kosten
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen einer Tierkrankenversicherung und OP-Versicherung?
Der Hauptunterschied zwischen einer Tierkrankenversicherung und OP-Versicherung besteht im Umfang des jeweiligen Versicherungsschutzes.
Die Tierkrankenversicherung übernimmt zahlreiche Kosten, die durch einen Besuch beim Tierarzt entstehen. Nicht nur Beratungen und Vorsorgeuntersuchungen, sondern auch Medikamente oder Bluttests werden hier abgedeckt. Zusätzlich beinhaltet die Tierkrankenversicherung sämtliche Leistungen der OP-Versicherung, sowie moderne minimalinvasive Eingriffe im Vollschutz.
Die TierProtect-OP-Versicherung kommt für medizinisch notwendige chirurgische Eingriffe auf, die unter Vollnarkose oder Sedierung durchgeführt werden. Kosten für Vor- und Nachuntersuchungen, die Unterbringung in einer Tierklinik sowie nötige Medikamente werden ebenfalls übernommen.
Was bedeutet GOT-Satz?
GOT ist die Abkürzung für Gebührenordnung der Tierärztinnen und Tierärzte. Sie regelt, welche Vergütung Tierärzte für ihre Leistungen in Rechnung stellen dürfen. Der GOT-Satz ist abhängig von den Umständen des einzelnen Falles – also Zeitaufwand, Schwierigkeit, Wert des Tieres, örtliche Verhältnisse und Zeitpunkt der veterinären Untersuchung bzw. Behandlung. Welcher Satz schlussendlich gewählt wird, kann jeder Tierarzt selbst entscheiden. Eine reguläre Sprechstunde kann mit einem 1- bis 3-fachen Satz berechnet werden. Für Wochenend- und Notdienste wird meist mindestens der 2-fache und in Ausnahmefällen maximal der 4-fache Satz verlangt.
Was zählt bei der Tierkrankenversicherung als Unfall?
Häufige Unfälle sind beispielsweise:
- Verletzungen durch Raufereien oder Beißereien mit anderen Tieren
- Schnitte durch Scherben oder Dornen
- Kollisionen beim Spazierengehen oder Spielen
- Umgeknickte Pfoten
- Fremdkörper im Auge
- Verkehrsunfälle
Wie alt muss/darf mein Hund sein?
Damit Ihr flauschiger Begleiter bei uns versichert werden kann, muss er mindestens acht Wochen alt sein. Das Höchstalter für einen Versicherungsabschluss liegt bei acht Jahren.
Wie alt muss/darf meine Katze sein?
Damit Ihr flauschiger Begleiter bei uns versichert werden kann, muss sie mindestens zwölf Wochen alt sein. Das Höchstalter für einen Versicherungsabschluss liegt bei acht Jahren.